Allgemeine Lieferbedingungen
der Lestoprex AG, CH-8735 St. Gallenkappel

  • Geltung der Lieferbedingungen
  • Für alle Lieferungen der Lestoprex AG, St. Gallenkappel gelten die nachstehend aufgeführten Allgemeinen Lieferbedingungen. Sie bilden einen integrierenden Bestandteil eines jeden mit einem Kunden abgeschlossenen Vertrages. Allfällige Einkaufsbedingungen des Kunden, die mit den vorliegenden Lieferbedingungen in Widerspruch stehen, sind für Lestoprex AG auch dann unverbindlich, wenn sie diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat. Nebenabreden oder Änderungen dieser Lieferbedingungen bedürfen der Schriftform, einschliesslich des Verzichts auf diesen Vorbehalt.
  • Vertragsabschluss
  • Alle Angebote und Kostenvoranschläge von Lestoprex AG sind freibleibend und unverbindlich.
    Der Vertrag ist mit dem Empfang der schriftlichen Bestätigung von Lestoprex AG, dass sie die Bestellung annimmt (Auftragsbestätigung), oder spätestens bei Annahme der Lieferung durch den Kunden abgeschlossen.
  • Preise
  • Die Preise verstehen sich ohne anderslautende Vereinbarung in Schweizer Franken netto ab Werk. Sämtliche Nebenkosten wie Verpackung, Transport- und Versicherungskosten gehen zu Lasten des Kunden. Ebenso hat der Kunde alle Steuern (insbesondere die überwälzte Mehrwertsteuer), Abgaben, Gebühren und Zölle zu tragen. Im Preis nicht inbegriffen ist insbesondere auch die Montage.
  • Zahlungsbedingungen
  • Die Zahlungen sind ohne anderslautende Vereinbarung innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeglichen Abzug am Domizil von Lestoprex AG (St. Gallenkappel CH) zu leisten. Die Zahlungspflicht ist erfüllt, sobald der Betrag zur freien Verfügung von Lestoprex AG gestellt worden ist.
    Bei Teillieferungen haben die Zahlungen dem Umfang der einzelnen Lieferungen zu entsprechen.
    Die Zahlungsfristen sind auch dann einzuhalten, wenn sich der Transport, die Ablieferung oder die Montage aus Gründen, welche Lestoprex AG nicht zu vertreten hat, verzögern oder unmöglich werden. Ebensowenig darf der Kunde Zahlungen kürzen oder zurückbehalten, wenn er Beanstandungen, Ansprüche oder Gegenforderungen geltend macht.
    Hält der Kunde den Zahlungstermin nicht ein, so hat er ohne vorgängige Mahnung ab dem ersten Tag nach Ablauf der Zahlungsfrist einen Verzugszins zu entrichten, dessen Höhe von Lestoprex AG in der Regel länderbezogen festgelegt wird.
    Zahlungsverzug sowie wesentliche Veränderungen in den Verhältnissen des Kunden, welche die Bezahlung der Ware gefährden, berechtigen Lestoprex AG, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten und die Ware zurückzubehalten bzw. bereits abgelieferte Ware zurückzufordern. Die Geltendmachung weiteren Schadenersatzes bleibt vorbehalten.
  • Eigentumsvorbehalt
  • Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises alleiniges Eigentum von Lestoprex AG. Der Kunde ermächtigt Lestoprex AG, die Eintragung im amtlichen Register auf Kosten des Kunden vornehmen zu lassen.
  • Lieferfrist
  • Bei den vereinbarten Lieferfristen handelt es sich um Richtzeiten.
    Die Lieferfrist wird angemessen verlängert,
    a) wenn Lestoprex AG die Angaben, die sie für die Ausführung der Bestellung benötigen, nicht rechtzeitig zugehen oder wenn sie der Kunde nachträglich abändert und damit eine Verzögerung der Lieferung verursacht;
    b) wenn Hindernisse auftreten, die Lestoprex AG nicht zu verantworten hat oder trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abwenden kann, ungeachtet dessen, ob sie bei ihr, beim Kunden oder bei einem Dritten entstehen;
    c) wenn der Kunde oder Dritte mit den von ihnen auszuführenden Arbeiten im Rückstand oder mit der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten im Verzug sind, insbesondere wenn der Kunde die Zahlungsbedingungen nicht einhält.
    Eine verzögerte Lieferung gibt dem Kunden weder das Recht auf Schadenersatz noch das Recht auf Rücktritt vom Vertrag.
    Ist Lieferung der Ware auf Abruf durch den Kunden vereinbart, ist dieser verpflichtet, die Ware innerhalb der vereinbarten Frist, spätestens aber innerhalb von sechs Monaten ab Bestelldatum abzurufen.
  • Übergang von Nutzen und Gefahr
  • Nutzen und Gefahr gehen mit dem Abschluss des Vertrages auf den Kunden über. Dies gilt auch im Falle der Versendung der Ware durch Lestoprex AG.
  • Versendung
  • Die Versendung der Lieferung wird durch Lestoprex AG vorgenommen, wenn dies mit dem Kunden so vereinbart worden ist. Sie erfolgt innerhalb der bestätigten Fristen.
  • Technische Beschreibungen
  • Es gelten die von Lestoprex AG bestätigten Toleranzen und Anwendungsmöglichkeiten. Vom Kunden definierte technische Beschreibungen sind für Lestoprex AG unverbindliche Empfehlungen; Lestoprex AG behält sich Anpassungen vor. Sämtliche Schutzrechte an den von Lestoprex AG empfohlenen oder gelieferten Produkten stehen ausschliesslich Lestoprex AG zu.
  • Prüfungspflicht und Mängelrüge
  • Sofern kein besonderes Abnahmeverfahren vereinbart worden ist, hat der Kunde die gelieferte Ware unmittelbar nach Erhalt zu prüfen und Lestoprex AG allfällige Beanstandungen unverzüglich, spätestens aber innert 7 Tagen ab Erhalt der Ware, schriftlich und detailliert bekanntzugeben. Unterlässt er dies, so gilt die Lieferung als genehmigt.
  • Garantie, Haftungsbeschränkung
  • Lestoprex AG übernimmt für ihre Lieferungen eine Garantie im Sinne von Ziff. 11.2. Die Garantiefrist beträgt bei Verwendung der gelieferten Produkte beim Kunden im 1- Schicht-Betrieb 12 Monate, bei Verwendung im 2-Schicht-Betrieb 8 Monate und bei Verwendung im 3-Schicht-Betrieb 6 Monate, jeweils gerechnet ab Abholbereitschaft im Werk.
    Lestoprex AG verpflichtet sich, alle Teile, die sich während der Garantiefrist nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung als schadhaft oder unbrauchbar erweisen, so rasch als nach den Umständen möglich und nach ihrer Wahl entweder auszubessern oder zu ersetzen. Ersetzte Teile werden Eigentum von Lestoprex AG.
    Jede weitergehende oder anderweitige Haftung von Lestoprex AG wegen mangelhafter Lieferung, insbesondere auch für mittelbaren oder weiteren Schaden, wird ausdrücklich ausgeschlossen.
    Von der Garantie ausgeschlossen sind insbesondere durch natürlichen Verschleiss, allmähliche Einwirkung von Witterung, Temperatur, Rauch, Staub, Russ, Gasen, Dämpfen oder Erschütterungen, übermässige Beanspruchung, unsachgemässe Montage oder Wartung, Nichteinhalten von Gebrauchs- und Betriebsvorschriften oder anderweitige unsachgemässe Behandlungen oder Einsetzung der Ware entstandene Mängel.
  • Montage
  • Montageleistungen von Lestoprex AG erfolgen ausschliesslich in Regie zu den jeweils gültigen Ansätzen. Sie werden nach Aufwand berechnet. Die Rechnungen von Lestoprex AG sind innerhalb von 30 Tagen zu begleichen.
  • Anwendbares Recht
  • Es ist das materielle schweizerische Recht anwendbar, insbesondere Art. 184 ff. OR. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11. April 1980 (Wiener Kaufrecht) ist ausdrücklich ausgeschlossen.
  • Gerichtsstand
  • Ausschliesslicher Gerichtsstand ist St. Gallenkappel/SG. Lestoprex AG ist jedoch berechtigt, den Kunden auch vor jedem anderen zuständigen Gericht im Inland oder im Ausland zu belangen.